Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlt um den Vermögensaufbau seiner Mitarbeiter zu fördern. Trotz dieser attraktiven Möglichkeit verzichten viele Arbeitnehmer auf diese zusätzliche Sparleistung weil sie nicht wissen wie das System funktioniert oder den administrativen Aufwand scheuen.
Der Arbeitgeber kann bis zu 40 Euro monatlich zahlen wobei die tatsächliche Höhe oft im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt ist. Dieser Betrag wird direkt in einen vom Arbeitnehmer gewählten Sparvertrag eingezahlt. Zur Auswahl stehen Bausparverträge, Banksparpläne, Fondssparpläne oder Bausparverträge zur Tilgung von Immobilienkrediten.
Zusätzlich zu den Arbeitgeberleistungen gewährt der Staat unter bestimmten Einkommensgrenzen weitere Zulagen. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 20 Prozent bei vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträge und neun Prozent bei Anlage in Investmentfonds. Allerdings gibt es Einkommensgrenzen: Bei Bausparverträgen liegt diese bei 17.900 Euro zu versteuerndem Einkommen für Alleinstehende, bei Fondssparplänen bei 20.000 Euro.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Vorteil: Bei monatlich 40 Euro VL vom Arbeitgeber fließen über sieben Jahre 3.360 Euro in den Sparvertrag. Bei Anlage in einen Fondssparplan mit durchschnittlich fünf Prozent Rendite kommen etwa 500 Euro Wertzuwachs hinzu. Liegt das Einkommen unter der Grenze gibt es zusätzlich circa 315 Euro Arbeitnehmersparzulage vom Staat.
Nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist kann das angesparte Kapital frei verwendet werden. Wichtig ist dass der Vertrag auch nach Ende der Einzahlungsphase bestehen bleibt bis die Sperrfrist abgelaufen ist. Viele Arbeitnehmer unterschätzen wie schnell sich durch die Kombination aus Arbeitgeberzuschuss, eigener Rendite und staatlicher Förderung ein nennenswerter Betrag ansammelt.
PreccAdemix berät zu optimalen Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen und prüft Anspruch auf staatliche Förderungen.
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