Die Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation gehört zu den komplexesten Aufgaben im Leben eines Unternehmers. Neben emotionalen und familiären Aspekten müssen steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden. Viele Nachfolgeregelungen scheitern oder führen zu erheblichen finanziellen Belastungen weil die Planung zu spät beginnt oder wichtige Aspekte übersehen werden.
Experten empfehlen mit der Nachfolgeplanung mindestens fünf bis zehn Jahre vor der geplanten Übergabe zu beginnen. Diese Vorlaufzeit ermöglicht es steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen und den Nachfolger schrittweise in seine Rolle einzuarbeiten. Bei der Erbschaftsteuer gelten für Betriebsvermögen besondere Regelungen die bei richtiger Gestaltung erhebliche Steuervorteile bieten.
Das Gesetz sieht Verschonungsregeln vor wenn das Unternehmen fortgeführt wird und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen können bis zu 85 Prozent oder sogar 100 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei übertragen werden. Dafür muss der Nachfolger das Unternehmen mindestens fünf beziehungsweise sieben Jahre weiterführen und darf die Lohnsumme nicht wesentlich absenken.
Eine Alternative zur Vererbung ist die schrittweise Übertragung durch Schenkungen zu Lebzeiten. Hierbei können die Freibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden was bei größeren Unternehmen erhebliche Steuerersparnisse ermöglicht. Allerdings muss der Übergeber die jeweilige Zehnjahresfrist überleben damit die Schenkung nicht der Erbmasse zugerechnet wird.
Neben steuerlichen Fragen sind auch gesellschaftsrechtliche Regelungen wichtig. Gesellschaftsverträge sollten Nachfolgeklauseln enthalten die regeln was bei Tod oder Ausscheiden eines Gesellschafters geschieht. Auch die Absicherung weichender Erben die nicht ins Unternehmen eintreten will sorgfältig geplant sein um spätere Konflikte zu vermeiden. Professionelle Begleitung durch Steuerberater und Rechtsanwälte ist bei der Komplexität der Materie meist unverzichtbar.
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